Meine Spezialgebiete im Erbrecht
Im Erbrecht kommt es auf Erfahrung und präzises Vorgehen an. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, notfalls vor Gericht, und bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Nachlasses.
Sie erhalten klare Lösungen, die Konflikte vermeiden und Ihre Interessen nachhaltig sichern.
Pflichtteil
Wird ein Kind oder ein Ehegatte enterbt, steht ihm sein Pflichtteil zu. Der Erbe muss an ihn einen Geldbetrag zahlen.
Auslegung
Bei unklaren Testamenten muss der letzte Wille erforscht werden, und zwar durch anerkannte Methoden.
Gestaltung
Für die maßgeschneiderte Konzipierung eines Testamentes bedarf es vielfältiger Erfahrung, um Konflikten vorzubeugen.
Zweitmeinung
Meine Kompetenzen – Wissen, das weitergegeben wird
Als Fachanwalt für Erbrecht bringe ich meine Expertise nicht nur in die Beratung ein, sondern gebe sie auch als Fachbuchautor und Referent weiter.
Sie profitieren von fundiertem Wissen, das auch von Kollegen und Fachkreisen geschätzt und genutzt wird – klar vermittelt und auf den Punkt gebracht.
Buchautor
In meinen Spezialgebieten bin ich auch Autor von Fachbüchern, die andere Anwälte bei ihren Mandaten nutzen.
Fortbildungen für Juristen
Besonders bei Fragen zum Pflichtteil und zur Testamentsauslegung werde ich als Referent angefragt.
Fachbeiträge
Zu vielen praxisrelevanten Fragen des Erbrechts verfasse ich Stellungnahmen in den wichtigsten Fachzeitschriften.
Pressezitate
Unterschiedliche Zeitschriften und Zeitungen zitieren mich zu erbrechtlichen Themen.
Ihr Weg zur rechtlichen Sicherheit
Ein strukturierter Ablauf ist die Basis für eine erfolgreiche Vertretung. Ich begleite Sie in drei klaren Schritten.
Kontaktaufnahme zur ersten Abklärung & Terminvereinbarung
Kurze Schilderung Ihres Falls per Telefon für eine erste Einordnung.
Erstberatung für eine erste rechtliche Einschätzung
Persönliche Erstberatung zur Analyse der Chancen, Risiken und Kostenstruktur.
Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit
Gemeinsame Festlegung der Strategie und anschließende konsequente Vertretung Ihrer Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht.
ÜBER DR. CLAUS-HENRIK HORN
Persönliche Expertise & Jahrzehnte Erfahrung
Seit über zwei Jahrzehnten widme ich mich ausschließlich dem Erbrecht. Als Fachanwalt in Düsseldorf habe ich eine Vielzahl von Fällen betreut – von der einfachen Testamentsgestaltung bis hin zu komplexen Erbstreitigkeiten.
Mein Ziel ist es stets, diskrete und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, möglichst durch Vergleich. Andernfalls auch mit gerichtlicher Hilfe.
Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mitglied im Ausschuss Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer
Lehrbeauftragter der Universität Münster
Referent der Deutschen Richterakademie
Gelistet als Anwalt für Erbrecht bei WirtschaftsWoche, Capital und FOCUS
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.
Erbrechtskanzlei Dr. Horn
ra@anwaltfuererbrecht.de
Telefon
Öffnungszeiten
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