Für die maßgeschneiderte Konzipierung eines Testamentes und von Schenkungsverträgen bedarf es vielfältiger Erfahrung, um Konflikten vorzubeugen.
Es bestehen unzählige Möglichkeiten, welchen Inhalt die letztwillige Verfügung haben soll. Der oder die Erben sind zu bestimmen. Andere sollen vielleicht durch Vermächtnisse mit Schmuck oder Geldbeträgen bedacht werden. Durch Teilungsanordnungen können den Erben bestimmte Gegenstände zugewiesen werden. In Einzelfällen bietet sich eine Testamentsvollstreckung an. Gerade bei potenziellen minderjährigen Erben muss spezielle Vorsorge getroffen werden, um den Einfluß des Familiengerichtes zu reduzieren und einen fremdem Pfleger zu verhindern.
Meinen Mandanten biete ich eine "ganzheitliche" Nachfolgeberatung an, wozu auch Vorsorgevollmachten und Schenkungen gehören. Zudem habe ich die Fernwirkungen von Gestaltungen im Blick, erläutere mithin auch die Nachteile einer auf dem ersten Blick vorteilhaften Option.
Meine Mandanten wünschen sich vor allem, dass später ihre Hinterbliebenen und Bedachten nicht streiten. Innerhalb meiner Mandate nach dem Erbfall habe ich Konflikte auf die unterschiedlichste Art erlebt. Durch diese Erfahrung weiß ich, wie viele Konflikte verhindert werden können.
Veröffentlichungen und Dozententätigkeit bei Testamenten
In dem Fachbuch „Anwaltformulare Testamente" habe ich zu den Behindertentestamenten und zu den Besonderheiten bei minderjährigen Erben verfasst (zerb). Teile des Erbvertragsrechts und das Vermächtnisrecht kommentiere ich in NK-BGB/Erbrecht (Nomos). In mehreren Fachzeitschriften habe ich erläutert, wie das beliebte Berliner Testament optimiert werden kann. Im Fachanwaltslehrgang Erbrecht habe ich langjährig zur Testamentsgestaltung referiert.